Ernährungsberatung sowie Ernährungstherapie ist von den meisten Krankenkassen eine „Kann-Leistung“ und muss von Ihnen beantragt werden. Durch meine Qualifikationen können Sie im Regelfall bis zu 80 % meiner entstanden Kosten von der Krankenkasse zurück erstattet bekommen.
Beispiel einer Teil-/Kostenübernahme der Krankenkasse
Eine Ernährungsberatung mit Notwendigkeitsbescheinigung dauert im Regelfall 3 Stunden und wird auf 5 Termine aufgeteilt. Sie kann bis zu einem ¾ Jahr dauern. Die Kosten insgesamt belaufen sich auf ca. 200,– € und werden an mich überwiesen.
Im Anschluss können Sie sich die Kosten von Ihrer Krankenkassen ganz oder bis zu 80 % zurück erstatten lassen. Dies wird vor Beginn der Ernährungsberatung abgeklärt. Dadurch verringern sich die Kosten der professionell Ernährungsberatung erheblich, so dass sie zwischen 60,– – 80,– € betragen. Diese Ausgaben können replica uhren Sie natürlich bei Ihrer Steuererklärung unter Punkt “Außergewöhnliche Belastung“ § 33 a EStG geltend machen.
Rechenbeispiel für ein ¾ Jahr professionelle Einzelbetreuung/Ernährungsberatung
Termin 1 | 60 Min. | ca. 35 € Bezuschussung | Selbstbeteiligung | 31,- € |
Termin 2 | 30 Min. | ca. 23 € Bezuschussung | Selbstbeteiligung | 10,- € |
Termin 3 | 30 Min. | ca. 23 € Bezuschussung | Selbstbeteiligung | 10,- € |
Termin 4 | 30 Min. | ca. 23 € Bezuschussung | Selbstbeteiligung | 10,- € |
Termin 5 | 30 Min. | ca. 23 € Bezuschussung | Selbstbeteiligung | 10,- € |
Insgesamt | 71,- € |