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Kostenerstattung

durch Ihre Krankenkasse

Ernährungsberatung sowie Ernährungstherapie ist von den meisten Krankenkassen eine „Kann-Leistung“ und muss von Ihnen beantragt werden. Durch meine Qualifikationen können Sie im Regelfall bis zu 80 % meiner entstanden Kosten von der Krankenkasse zurück erstattet bekommen.

 

Beispiel einer Teil-/Kostenübernahme der Krankenkasse

Eine Ernährungsberatung mit Notwendigkeitsbescheinigung dauert im Regelfall 3 Stunden und wird auf 5 Termine aufgeteilt. Sie kann bis zu einem ¾ Jahr dauern. Die Kosten insgesamt belaufen sich auf ca. 200,– € und werden an mich überwiesen.
Im Anschluss können Sie sich die Kosten von Ihrer Krankenkassen ganz oder bis zu 80 % zurück erstatten lassen. Dies wird vor Beginn der Ernährungsberatung abgeklärt. Dadurch verringern sich die Kosten der professionell Ernährungsberatung erheblich, so dass sie zwischen 60,– – 80,– € betragen. Diese Ausgaben können replica uhren Sie natürlich bei Ihrer Steuererklärung unter Punkt “Außergewöhnliche Belastung“ § 33 a EStG geltend machen.

 

Rechenbeispiel für ein ¾ Jahr professionelle Einzelbetreuung/Ernährungsberatung

Termin 160 Min.ca. 35 € BezuschussungSelbstbeteiligung 31,- €
Termin 230 Min.ca. 23 € BezuschussungSelbstbeteiligung 10,- €
Termin 330 Min.ca. 23 € BezuschussungSelbstbeteiligung 10,- €
Termin 430 Min.ca. 23 € BezuschussungSelbstbeteiligung 10,- €
Termin 530 Min.ca. 23 € BezuschussungSelbstbeteiligung 10,- €
Insgesamt71,- €