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Kostenerstattung

durch Ihre Krankenkasse

Ernährungsberatung sowie Ernährungstherapie ist von den meisten Krankenkassen eine „Kann-Leistung“ und muss von Ihnen beantragt werden. Durch meine Qualifikationen können Sie im Regelfall bis zu 80 % meiner entstanden Kosten von der Krankenkasse zurück erstattet bekommen.

 

Beispiel einer Teil-/Kostenübernahme der Krankenkasse

Eine Ernährungsberatung mit Notwendigkeitsbescheinigung dauert im Regelfall 3 Stunden und wird auf 5 Termine aufgeteilt. Sie kann bis zu einem ¾ Jahr dauern. Die Kosten insgesamt belaufen sich auf ca. 255,– € und werden an mich überwiesen.
Im Anschluss können Sie sich die Kosten von Ihrer Krankenkassen ganz oder bis zu 80 % zurück erstatten lassen. Dies wird vor Beginn der Ernährungsberatung abgeklärt. Dadurch verringern sich die Kosten der professionell Ernährungsberatung erheblich. Diese Ausgaben können replica uhren Sie natürlich bei Ihrer Steuererklärung unter Punkt “Außergewöhnliche Belastung“ § 33 a EStG geltend machen.

 

Rechenbeispiel für ein ¾ Jahr professionelle Einzelbetreuung/Ernährungsberatung